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Rudi
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BeitragVerfasst am: Mo.26.02.2007, 07:44    Titel: Wiederanmeldung Antworten mit Zitat

Hallo Männer,
man weiss nix genaues. Habe meinen Wiederanmeldungstermin verpasst.
18 Monate sind um. Ab wann gilt die neue Regelung,dass man 7 Jahre Zeit hat um ohne Vollabnahme wieder zuzulassen.

Wer weiss was genaueres Confused Confused Confused

Gruss Rudi
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burn-out
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BeitragVerfasst am: Mo.26.02.2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

ichmeinte irgendwo mal was (in einer Oldtimerzeitschrift ) gelesen zu haben - alles was nach August 2006 abgemeldet wurde hat die neue Frist
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stinge muß des !!
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Di.27.02.2007, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ab dem 1.März diesen Jahres gilt die neue FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), sie regelt das Zulassungsverfahren und ist u.a. auch dem europäischen Recht angepasst (EG Vorschriften sind nicht immer Schei....!). Die sieben Jahre gelten übrigens nur wenn keine verwertbaren Fahrzeugdaten mehr vorliegen, da der Datensatz nach sieben Jahren im zentralen Fahrzeugregister gelöscht wird.
Hat man seinen alten Brief noch, oder in Zukunft dann die Zulassungsbescheinigung so kann man das Fzg. (natürlich nur mit gültiger Haupt-und evtl. Abgasuntersuchung)auf jeden Fall wieder zulassen, auch nach 20 Jahren! Das gilt auch rückwirkend, jedenfalls ist mir bisher nichts Gegenteiliges bekannt, also kann manch altes Schätzchen jetzt relativ mühelos wieder auf die Straße!

Gruß

Karl


Zuletzt bearbeitet von GT-Karl am Do.01.03.2007, 19:11, insgesamt einmal bearbeitet
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hahne
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BeitragVerfasst am: Di.27.02.2007, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

....obwohl das im Prinziep die gleiche Prozedur ist! Gruß Gottfried
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Do.01.03.2007, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich etwas anders, zulassungsfähig und verkehrssicher sollte das Moped doch sowieso sein, oder? Der ganze Papierkram und das Behördengerenne hört aber damit auf!

Gruß

Karl
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hahne
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BeitragVerfasst am: Do.01.03.2007, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Prozedur meinte ich auch nur TÜV .... und daß der bei VOLLabnahme mehr kostet, obwohl die da auch nix anderes machen!
Gruß Gottfried
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Rudi
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BeitragVerfasst am: Do.01.03.2007, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Männer,
hab am Dienstach mit dem Scheffe vom Strassenverkehrsamt in Nienburg
telefoniert. Der wusste auch noch nichts konkretes und meinte das bei ihm
jeden Tag Anordnungen eingehen.
Aber fast jede sagt etwas anderes. Der ist auch schon genervt Confused Confused

Fahre nächste Woche einfach hin und probiers Shocked Shocked
Mal schauen was passiert Shocked Shocked

Gruss Rudi
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Fr.02.03.2007, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

So langsam sollte er das aber wissen, ab gestern muß er die Verordnung nämlich anwenden. Und die ist eigentlich seit November letzten Jahres in fast vollständiger Form in Umlauf!

Gruß

Karl
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Rudi
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BeitragVerfasst am: Do.15.03.2007, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jungs,
jetzt hab ich es amtlich. Der Landkreis Nienburg wendet dieses Gesetz nicht an. War gerade beim Tüv.
Der freundliche Tüv-Mann war letzte Woche auf einem Lehrgang in Schleswig-Holstein und dort wird es angewand. Der hat extra nochmal beim Strassenverkehrsamt angerufen.
Nix da,es wurde eine Vollabnahme Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil

Gruss aus dem Sch....-Landkreis Nienburg

Rudi
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hahne
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BeitragVerfasst am: Do.15.03.2007, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich melde ja morgen 1 Karre ab, mal sehen was bei mir draufsteht! Gruß Gottfried .... in Bayern gehen die Uhren ja anders .... da steht auf der Uhr nur 4en ........ kein Bier vor Vier!!! Wink
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Rudi
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BeitragVerfasst am: Fr.16.03.2007, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nochmal,
Gottfried wenn du nach dem 1.3.2007 abmeldest,hast du die 7 Jahre.
Meine war ja schon 2005 abgemeldet. Hab heute morgen angemeldet.
Die haben mich schon angegrinst auf dem Amt.
Allerdings war das mit der Vollabnahme kein Akt. Der Ing. war
wirklich seeeeehr nett Very Happy Very Happy
Es gibt in Norddeutschland auch freundliche Menschen.
Ausserdem fährt der selber Motorrad Smile Smile

Gruss Rudi
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Fr.16.03.2007, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Tja das ist schon ein Kreuz mit den Vorschriften und der Zeit in der sich das bei den Straßenverkehrs- und Landratsämtern durchsetzt, wenn denn was Neues kommt. Die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ist eine Verordnung zum Straßenverkehrsgesetz und damit Bundesrecht, die gilt also von Flensburg bis Freilassing und da wird man wohl auch in Nienburg nicht drumherum kommen. Man will natürlich keine Welle machen in den Ämtern aber wenn's ums Geld geht, würde ich schon.....!

Aber selbst bei uns hier ist das so eine Sache. Am Morgen bestätigt der Leiter der Zulassungsstelle noch die neue Vorgehensweise und am Nachmittag kommt ein Kunde vom Amt zurück, dem das Mädel am Schalter seinen 20 Jahre abgemeldeten Wohnwagen nicht ohne Vollabnahme zulassen wollte, obwohl der orginale Brief vorhanden war, seufz!!

Gruß

Karl

Nochmal zum Mitteilen an die Ämter: Die 7-Jahresfrist gilt nur bei nicht mehr vorhandenen Unterlagen, da nach diesem Zeitraum nach der letzten Stilllegung die Fahrzeugdaten aus der zentralen Fahrzeugdatenbank gelöscht werden, nur dann und im Fall eines Importfahrzeugs ohne EG Betriebserlaubnis oder bei einem Eigenbau etc. wird eine sog. Vollabnahme fällig!
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Mi.28.03.2007, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein kleiner Nachtrag, ohne Ausnahmen und Übergangsprobleme geht es natürlich nicht.

Fahrzeuge die bis zum 28.2.2007 abgemeldet wurden sind natülich nach dem alten Recht behandelt worden, da kann es u.U. vorkommen, daß die Daten noch nicht im Zentralregister gespeichert waren, dann gibt es bei Verlust des Briefes natürlich Probleme auch wenn die 7-Jahresfrist noch nicht erreicht ist.

Probleme kann es auch geben, wenn beim Abmelden nach dem 1.10.2006 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, der alte Brief, der mit allen möglichen Eintragungen gespickt war, inzwischen verloren gegangen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Wiederzulassung nun völlig jungfräulich aussieht, hier ist u.U. eine §21 Untersuchung die einzige Möglichkeit die Sache zu regeln.

In Zukunft also lieber doch alle Papiere sicher verwahren und Kopien anfertigen (und die auch noch beglaubigen lassen) dann sollte nichts mehr schiefgehen.

Gruß

Karl
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