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Zu laute Auspuffanlagen! Gesetzesänderung!!!!

 
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RalfK
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BeitragVerfasst am: Di.05.06.2007, 17:19    Titel: Zu laute Auspuffanlagen! Gesetzesänderung!!!! Antworten mit Zitat

Da tut sich was:
http://data94.sevenload.com/i/ow/gh/b3qm9i1/0.jpeg

Gruss
RalfK
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Di.05.06.2007, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rald,

da bin ich aber mal gespannt, wie lange unsere reglementierwütigen Politiker brauchen, um sich was
neues und unsinniges einfallen zu lassen, was noch Schlimmer ist als die alte Regelung Question Wink Wink

Grüße Robby
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RalfK
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BeitragVerfasst am: Di.05.06.2007, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roddy Laughing ,

tja, das ist der Kampf gegen EU Recht! Da haben die Deutschen nicht allein das sagen. Gut so!

Habs in meinem Beruf auch schon gemerkt. Da werden die Zügel etwas loser.

Gruß
RalfK
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Di.05.06.2007, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Ralf ,

Du merkst aber auch alles Exclamation Exclamation

Gruß Robby (der sich da mal vertippt hat Embarassed )
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RalfK
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BeitragVerfasst am: Mi.06.06.2007, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wink Laughing

RalfK
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Mi.06.06.2007, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, schön wär's, kann ich nur sagen, aber die Presse liegt meiner Meinung nach falsch, das Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Gründe dafür werden im §19 Abs. 2 der StVZO geregelt und den hab ich gerade nochmal nachgeschaut....., er is immer noch da!!! Dieser Paragraph (alte Rechtschreibung beleidigt mein Auge nicht!) wurde in die FZV integriert und das verschlechterte Abgas-und Geräuschverhalten führt immer noch zum Erlöschen der BE, was die neuen EU Papiere angeht, wo nix drinsteht was man messen kann da ist das Messen schwer, sehr schwer..... Wink
Um es mal anders auszudrücken, da hat einer was läuten hören und weiß nicht wo die Glocken hängen, ob das auch für den Ministerialbeamten gilt oder es eigentlich um was ganz anderes ging wage ich nicht zu beurteilen!

Gruß

Karl
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wolfi
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BeitragVerfasst am: Sa.09.06.2007, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jungs,das Erlöschen der BE ist nicht mehr wegen einer NUR zu lauten Auspuffanlage im Polizeimägelkatalog enthalten.Fakt ist und da gebe ich dem Karl recht;die Verknüpfung zum §19 Abs.2 sind noch vorhanden.Die Verhältnismäßigkeit ist wegen einer Nur zu lauten Auspuffanlge etwas geschwächt geworden Idea FAHRZEUGE wegnehmen usw.Fakt ist immer noch das Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen einer unmittelbaren Gefahr für Sich und Andere Verkehrsteilnehmer,Einer Verschlechterung des Abgasverhaltens Exclamation Exclamation Den Nachweis sollen die doch bringen oder müssen Sie bringen Idea Oder das beschriebene Fahrzeug entspricht nicht mehr der Beschreibung wie in der ABE oder wie im COC-Papier beschrieben.Und jeder Richter sieht das genauso,wenn das Fahrzeug zu laut ist entspricht dieses nicht mehr dieser ABE oder den COC-Papier.So ist halt der aktuelle Stand.Gruß Wolfi
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