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Christian AHS Großmeister

Anmeldedatum: 28.01.2008 Beiträge: 256
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Verfasst am: Mi.15.10.2008, 12:17 Titel: Firlefanz auf der Zulassungstelle...? |
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Servus...
Sowas ist mir noch nicht untergekommen... Passierte gestern im Freundeskreis:
Anhänger, praktisch genau 50 Jahre alt, zum Rollertransport eines Heinkels, gekauft vor einem Monat und hat jetzt noch 11 Monate Resttüv.
Auf der Zulassungsstelle:
Sollte nur abgemeldet werden, da ein Zugfahrzeug mit AHK erst im November dem Eigner zur Verfügung steht.
Die Zulassungstelle wollte den Hänger bei sich(!) vorgeführt haben, weil der TÜV älter als SECHS MONATE ist - und das zum abmelden!!!?????
Fazit: mangels Vorführung wurde der sogar STILLGELEGT!!!!!
Die Dame vom Amt hat sich noch mit ihrem Vorgesetzten beraten aber hat alles nix gebracht.
Mir ist ja bekannt, wenn der TÜV nur noch zwei Monate gilt, bekomme
ich keine Zulassung mehr, bevor neuer TÜV gemacht worden ist.
Kennt ihr da die Hintergründe?
Gruss,
Chris _________________ Gruss,
Chris
...fährt SR500 (48T) - Schwiegervaters 1966er Kreidler K54 /0MB schlummert noch. |
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schnellerrobby IG-2T Mitglied


Anmeldedatum: 04.12.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: 72116 Mössingen
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Verfasst am: Mi.15.10.2008, 13:34 Titel: |
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Das kann ja wohl nicht wahr sein. Ist wohl reine Schikane vom Amt Würde ich mal die entsprechenden Gesetze raussuchen bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben
Gruß Robby _________________ Wer später bremst, fährt länger schnell !!!!!!
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RD125_S1B-(350cm³)_S2_S2_H1B_H2_S2R_KR1S_W650(Königsw.)_ZZR600R_G500Gamma_CBX650E_CB750 F1_CB750 SevenFifty_CBR900RR_CBX1000(CB1)_ VTR1000Firestorm_BMW RnineT Racer |
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Philipp IG-2T Mitglied


Anmeldedatum: 22.12.2006 Beiträge: 651 Wohnort: 64625 Bensheim
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Verfasst am: Mi.15.10.2008, 14:43 Titel: |
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.......................
ja, da habe ich auch eine aktuelle Geschichte.
Meine KR 1 wurde in Köln getüvt.
Freudig bin ich damit zur Anmeldestelle Heppenheim/Bergstraße.
Es gab ein rigoroses " non " , die Maschine solle hier nochmal vorgestellt werden
also keine Zulassung !!! - hä ? - !!!
Warum-wieso ? TÜV ist TÜV !!! " Kommt aus dem Ausland und überhaupt ".
Könnte ja ein Riesenverbrechen dahinterstecken.
Ralf hat sie dann zugelassen, ich habe sie hier wieder umgemeldet und weitergeht´s.
Seltsam sind die Wege des Herrn und unergründlich !
Grüße
Philipp |
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RalfK IG-2T Häuptling


Anmeldedatum: 12.05.2003 Beiträge: 5735 Wohnort: Bergisch Gladbach
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Verfasst am: Mi.15.10.2008, 22:02 Titel: |
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Hallo Leute,
tatsächlich ist das so, das eine Behörde ihre eigenen Regeln aufstellen kann. Somit also auch das SVA.
Eine Beschwerde bei der zuständigen Bezirksregierung könnte Erfolg haben. Oder man knöpft sich mal die Kommunalpolitiker vor! Schließlich ist man ja Wähler!
Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde hat nur dann Sinn wenn der Mitarbeiter sich falsch verhalten hat. Da er sich aber beim Vorgesetzten abgesichert hat.........................
Widerspruchsverfahren hat man zu Lasten des Bürgers abgeschaft. Nu musst du direkt Klagen!!!
Der Sinn einer Fahrzeugvorführung bei der Abmeldung ist mir allerdings auch nicht logisch. Man stelle sich vor man hat das Fahrzeug im beliebten Urlaubsort in Portugal (schließlich hat man dort eine eigene Villa!) abgestellt und kommt dann zurück ins heimische Popeldorf und der gute "Mann" bei der Behörde will zur Abmeldung das Fahrzeug sehen....
Na ja, sicher wird die Behörde die Kosten für den hin und zurück Transport übernehmen.
Oder darf man sein Fahrzeug nicht unterstellen wo man will????
Ich glaube da ist irgend wo ein Haken
Grüße
RalfK
Triple.Klinik.GL@gmx.de
 _________________ Triple Klinik GL
Long live two stroke |
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Christian AHS Großmeister

Anmeldedatum: 28.01.2008 Beiträge: 256
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 01:34 Titel: |
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vorallem... wenn der Hobel an der Haustür vom SVA abgemeldet worden ist, darf es doch eignentlich im Bereich der STVO nicht mehr bewegt werden.... _________________ Gruss,
Chris
...fährt SR500 (48T) - Schwiegervaters 1966er Kreidler K54 /0MB schlummert noch. |
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hahne Großmeister


Anmeldedatum: 18.10.2003 Beiträge: 1945 Wohnort: 94532 Aussernzell
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 10:47 Titel: |
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Mir hat man damals gesagt: zum Nachhausefahren geht das ohne Siegel, weil das Gerät ja an diesem Tag noch versichert ist. Gruß Gottfried _________________ Auf die Dauer hilft nur Power! |
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schnellerrobby IG-2T Mitglied


Anmeldedatum: 04.12.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: 72116 Mössingen
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 13:36 Titel: |
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Gottfried hat Recht
Genauso ist das
Gruß Robby _________________ Wer später bremst, fährt länger schnell !!!!!!
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hahne Großmeister


Anmeldedatum: 18.10.2003 Beiträge: 1945 Wohnort: 94532 Aussernzell
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 13:39 Titel: |
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Ich denke mal NUR zum Nachhausefahren! Gruß Gottfried _________________ Auf die Dauer hilft nur Power! |
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schnellerrobby IG-2T Mitglied


Anmeldedatum: 04.12.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: 72116 Mössingen
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 13:42 Titel: |
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Da sieht man´s mal wieder, Deutschland ohne unsinnige Bürokratie
Das kann nicht sein, sowas wird es Hierzulande wohl niemals geben
Gruß Robby _________________ Wer später bremst, fährt länger schnell !!!!!!
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Donnerkeil IG-2T Mitglied

Anmeldedatum: 05.01.2008 Beiträge: 223 Wohnort: 75305 Neuenbürg-Arnbach
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 17:51 Titel: |
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Es kommt der Tag da platzt mir der Kragen und ich werde Freiheitskämpfer!
Habe erst wieder selbst so ein Theater auf der Zulassungsstelle gehabt.
Wunschkennzeichen selbst am PC rausgesucht , mgl. kleine Nr.noch gefragt ob ich damit die gleiche größe vom alten Schild behalte und was war dann, Kuchenblech bekommen( wil der Amtsleiter kein Engschrift will)
aber 20,- Euro fürs " Wunschkennzeichen" Kassiert.
Für was eigentlich? Hatten keine extra Arbeit damit, Keine Ahnung am Schalter. Leute, Leute wenn ich das alles so sehe, wird Zeit das wir alle unsere Nummernschilder abschrauben und am Montagmorgen dennen vor die Füße schmeißen.Sollte der ADAC mal oraganisieren!
Grüße von Donnerkeil  _________________ Und ist die Garage noch so klein,
ein Mopedle passt immer noch rein. |
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Christian AHS Großmeister

Anmeldedatum: 28.01.2008 Beiträge: 256
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 19:00 Titel: |
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Donnerkeil hat Folgendes geschrieben: | Wunschkennzeichen selbst am PC rausgesucht , mgl. kleine Nr.noch gefragt ob ich damit die gleiche größe vom alten Schild behalte und was war dann, Kuchenblech bekommen( wil der Amtsleiter kein Engschrift will)
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Jibbet eigentlich für/gegen ein kleines Kennzeichen eine rechtl. Grundlage?
Ich weiss "Kleinkraftrad"-Kennzeichen (80er/125er) bekommen so kleine und wenn Dein Hobel eine Eintragung bzgl. kleinem Kennzeichenhalter hat, dies ebenso...
Aber die §§-Grundlage wäre interessant... _________________ Gruss,
Chris
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Christian AHS Großmeister

Anmeldedatum: 28.01.2008 Beiträge: 256
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 19:25 Titel: |
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btr. kleines Kennzeichen
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
Seite 49 - Mitte
oder kurz: nur Leichtkrafträder und Traktoren _________________ Gruss,
Chris
...fährt SR500 (48T) - Schwiegervaters 1966er Kreidler K54 /0MB schlummert noch. |
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Donnerkeil IG-2T Mitglied

Anmeldedatum: 05.01.2008 Beiträge: 223 Wohnort: 75305 Neuenbürg-Arnbach
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 21:15 Titel: |
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Hallo Christian AHS
Ich sprach nicht von einem 50,80,oder 125er Kennzeichen. Ich wollte ein 20-22cm breites Kennzeichen P F-1 Buchstaben und zwei Zahlen. Das daß mit dem kleinen Kennzeichen auf einem Motorrad nicht klappt war schon klar. Aber das man für so ein paar Buchstaben und Zahlen ein Schild mit 25cm nehmen muß, verstehe ich nicht.
( Ermessensbereich des Dienststellenleiters).Im Heilbronnerraum offenbar kein Problem Beim EU Nachbarn Frankreich gehts sogar noch kleiner, dort sind meines Wissenens Motorräder sogar steuerfrei, weil sie als "Arme Leute"- Fahrzeug gelten
Gruß Donnerkeil _________________ Und ist die Garage noch so klein,
ein Mopedle passt immer noch rein. |
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Christian AHS Großmeister

Anmeldedatum: 28.01.2008 Beiträge: 256
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 22:47 Titel: |
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die Holländer sind da besser... Motorrad-Kennzeichen, nicht grösser als ein kleines Schul-Lenial...
Das PDF-File werde ich mir mit den betreffenden Seiten ausdrucken und studieren.
Für alles gibts Gesetzesvorlagen.
Sogar die Zusammenstellung von Karamel-Bonbons innerhalb der EU.
Da werden doch diese Alu-Bleche auf jeden Fall Vorschriften erliegen, die eindeutig sind... mal sehen... _________________ Gruss,
Chris
...fährt SR500 (48T) - Schwiegervaters 1966er Kreidler K54 /0MB schlummert noch. |
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RalfK IG-2T Häuptling


Anmeldedatum: 12.05.2003 Beiträge: 5735 Wohnort: Bergisch Gladbach
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Verfasst am: Do.16.10.2008, 23:11 Titel: |
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Christian AHS hat Folgendes geschrieben: |
Da werden doch diese Alu-Bleche auf jeden Fall Vorschriften erliegen, die eindeutig sind... mal sehen... |
Hallo Christian,
falsch!!! Du brauchst für ein kleines Schild eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Bezirksregierung. In aller Regel bekommen dies die alten Harley Modelle.
Für unsere relativ neuen Kawa Modelle gibts das nicht.
Die Vorschriften sind da mehr als deutlich!
Desweiteren kann dann mal wieder die Straßenverkehrsbehörde eigenmächtig verlangen dass du dein Motorrad vorführst und sie schauen ob nicht doch ein "Kuchenblech" passt. Wetten du verlierst???
Nein, nein ich arbeite nicht beim SVA. Aber knapp daneben
Grüße
RalfK
Triple.Klinik.GL@gmx.de
 _________________ Triple Klinik GL
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