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Firlefanz auf der Zulassungstelle...?
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Christian AHS
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BeitragVerfasst am: Mi.15.10.2008, 12:17    Titel: Firlefanz auf der Zulassungstelle...? Antworten mit Zitat

Servus...

Sowas ist mir noch nicht untergekommen... Passierte gestern im Freundeskreis:

Anhänger, praktisch genau 50 Jahre alt, zum Rollertransport eines Heinkels, gekauft vor einem Monat und hat jetzt noch 11 Monate Resttüv.

Auf der Zulassungsstelle:

Sollte nur abgemeldet werden, da ein Zugfahrzeug mit AHK erst im November dem Eigner zur Verfügung steht.

Die Zulassungstelle wollte den Hänger bei sich(!) vorgeführt haben, weil der TÜV älter als SECHS MONATE ist - und das zum abmelden!!!?????

Fazit: mangels Vorführung wurde der sogar STILLGELEGT!!!!!

Die Dame vom Amt hat sich noch mit ihrem Vorgesetzten beraten aber hat alles nix gebracht.


Mir ist ja bekannt, wenn der TÜV nur noch zwei Monate gilt, bekomme
ich keine Zulassung mehr, bevor neuer TÜV gemacht worden ist.


Kennt ihr da die Hintergründe?

Gruss,
Chris
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Gruss,
Chris

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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Mi.15.10.2008, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Shocked Ist wohl reine Schikane vom Amt Exclamation Würde ich mal die entsprechenden Gesetze raussuchen bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben Exclamation

Gruß Robby
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Philipp
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BeitragVerfasst am: Mi.15.10.2008, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

.......................


ja, da habe ich auch eine aktuelle Geschichte.

Meine KR 1 wurde in Köln getüvt.
Freudig bin ich damit zur Anmeldestelle Heppenheim/Bergstraße.

Es gab ein rigoroses " non " , die Maschine solle hier nochmal vorgestellt werden
also keine Zulassung !!! schön basteln - hä ? - !!!
Warum-wieso ? TÜV ist TÜV !!! " Kommt aus dem Ausland und überhaupt ".

Könnte ja ein Riesenverbrechen dahinterstecken.
Ralf hat sie dann zugelassen, ich habe sie hier wieder umgemeldet und weitergeht´s.

Seltsam sind die Wege des Herrn und unergründlich !

Grüße


Philipp
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RalfK
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BeitragVerfasst am: Mi.15.10.2008, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

tatsächlich ist das so, das eine Behörde ihre eigenen Regeln aufstellen kann. Somit also auch das SVA.
Eine Beschwerde bei der zuständigen Bezirksregierung könnte Erfolg haben. Oder man knöpft sich mal die Kommunalpolitiker vor! Schließlich ist man ja Wähler!

Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde hat nur dann Sinn wenn der Mitarbeiter sich falsch verhalten hat. Da er sich aber beim Vorgesetzten abgesichert hat.........................

Widerspruchsverfahren hat man zu Lasten des Bürgers abgeschaft. Nu musst du direkt Klagen!!!

Der Sinn einer Fahrzeugvorführung bei der Abmeldung ist mir allerdings auch nicht logisch. Man stelle sich vor man hat das Fahrzeug im beliebten Urlaubsort in Portugal (schließlich hat man dort eine eigene Villa!) abgestellt und kommt dann zurück ins heimische Popeldorf und der gute "Mann" bei der Behörde will zur Abmeldung das Fahrzeug sehen.... Laughing Laughing Laughing
Na ja, sicher wird die Behörde die Kosten für den hin und zurück Transport übernehmen. Laughing Laughing Laughing
Oder darf man sein Fahrzeug nicht unterstellen wo man will????

Ich glaube da ist irgend wo ein Haken Wink

Grüße
RalfK

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Christian AHS
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

vorallem... wenn der Hobel an der Haustür vom SVA abgemeldet worden ist, darf es doch eignentlich im Bereich der STVO nicht mehr bewegt werden....
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Gruss,
Chris

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hahne
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Mir hat man damals gesagt: zum Nachhausefahren geht das ohne Siegel, weil das Gerät ja an diesem Tag noch versichert ist. Gruß Gottfried
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gottfried hat Recht Exclamation
Arrow Genauso ist das Exclamation

Gruß Robby
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hahne
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal NUR zum Nachhausefahren! Gruß Gottfried
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Da sieht man´s mal wieder, Arrow Deutschland ohne unsinnige Bürokratie Question
Arrow Das kann nicht sein, sowas wird es Hierzulande wohl niemals geben Exclamation


Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad

Gruß Robby
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Donnerkeil
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil

Es kommt der Tag da platzt mir der Kragen und ich werde Freiheitskämpfer! Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil

Habe erst wieder selbst so ein Theater auf der Zulassungsstelle gehabt.
Wunschkennzeichen selbst am PC rausgesucht , mgl. kleine Nr.noch gefragt ob ich damit die gleiche größe vom alten Schild behalte und was war dann, Kuchenblech bekommen( wil der Amtsleiter kein Engschrift will)
aber 20,- Euro fürs " Wunschkennzeichen" Kassiert.
Für was eigentlich? Hatten keine extra Arbeit damit, Keine Ahnung am Schalter. Leute, Leute wenn ich das alles so sehe, wird Zeit das wir alle unsere Nummernschilder abschrauben und am Montagmorgen dennen vor die Füße schmeißen.Sollte der ADAC mal oraganisieren!

Grüße von Donnerkeil Evil or Very Mad Twisted Evil Wink
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Christian AHS
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerkeil hat Folgendes geschrieben:
Wunschkennzeichen selbst am PC rausgesucht , mgl. kleine Nr.noch gefragt ob ich damit die gleiche größe vom alten Schild behalte und was war dann, Kuchenblech bekommen( wil der Amtsleiter kein Engschrift will)


Jibbet eigentlich für/gegen ein kleines Kennzeichen eine rechtl. Grundlage?
Ich weiss "Kleinkraftrad"-Kennzeichen (80er/125er) bekommen so kleine und wenn Dein Hobel eine Eintragung bzgl. kleinem Kennzeichenhalter hat, dies ebenso...

Aber die §§-Grundlage wäre interessant...
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Gruss,
Chris

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Christian AHS
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

btr. kleines Kennzeichen

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf

Seite 49 - Mitte

oder kurz: nur Leichtkrafträder und Traktoren
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Gruss,
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Donnerkeil
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian AHS Cool

Ich sprach nicht von einem 50,80,oder 125er Kennzeichen. Ich wollte ein 20-22cm breites Kennzeichen P F-1 Buchstaben und zwei Zahlen. Das daß mit dem kleinen Kennzeichen auf einem Motorrad nicht klappt war schon klar. Aber das man für so ein paar Buchstaben und Zahlen ein Schild mit 25cm nehmen muß, verstehe ich nicht. Rolling Eyes Question
( Ermessensbereich des Dienststellenleiters).Im Heilbronnerraum offenbar kein Problem Idea Beim EU Nachbarn Frankreich gehts sogar noch kleiner, dort sind meines Wissenens Motorräder sogar steuerfrei, weil sie als "Arme Leute"- Fahrzeug gelten Exclamation Exclamation
Gruß Donnerkeil
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Christian AHS
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

die Holländer sind da besser... Motorrad-Kennzeichen, nicht grösser als ein kleines Schul-Lenial...

Das PDF-File werde ich mir mit den betreffenden Seiten ausdrucken und studieren.
Für alles gibts Gesetzesvorlagen.

Sogar die Zusammenstellung von Karamel-Bonbons innerhalb der EU.

Da werden doch diese Alu-Bleche auf jeden Fall Vorschriften erliegen, die eindeutig sind... mal sehen...
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Chris

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RalfK
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BeitragVerfasst am: Do.16.10.2008, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Christian AHS hat Folgendes geschrieben:

Da werden doch diese Alu-Bleche auf jeden Fall Vorschriften erliegen, die eindeutig sind... mal sehen...


Hallo Christian,
falsch!!! Du brauchst für ein kleines Schild eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Bezirksregierung. In aller Regel bekommen dies die alten Harley Modelle.
Für unsere relativ neuen Kawa Modelle gibts das nicht.

Die Vorschriften sind da mehr als deutlich! Rolling Eyes

Desweiteren kann dann mal wieder die Straßenverkehrsbehörde eigenmächtig verlangen dass du dein Motorrad vorführst und sie schauen ob nicht doch ein "Kuchenblech" passt. Wetten du verlierst???

Nein, nein ich arbeite nicht beim SVA. Aber knapp daneben Wink

Grüße
RalfK

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