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2T-Forum bei www.zweitakte.de Das Zweitakt-Forum der IG-2T, für Fans und Freaks aller "Ölbrenner"
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Frank K. Meister


Anmeldedatum: 07.08.2003 Beiträge: 198
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Verfasst am: Mi.27.09.2006, 12:31 Titel: AUK |
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Verbindliche Aussage aus dem RW Tüv Hauptsitz hier in Essen heute morgen und zusätzlich noch die Info von Yamaha Deutschland:
Fahrzeuge die den Zusatz " gilt nach Paragraph 47 Abs 7+8 STVZO als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr genommen" müssen
KEINE AUK
über sich ergehen lassen.....
Beispiel RD 350 YPVS:
Da gibt es auch keine Herstellerwerte.....also ist die nicht Prüfbar....
So...eindeutige Klarheit also.....weil vor dem 01.01.1989 ist eben vor dem 01.01.89
Wenn der Zusatz nicht drinsteht...dann muss man die AUK machen...
außer:
Es wird der Zusatz mal gerne beim Amt weggestrichen ( wer also ne RD 350 31K 1WX oder 1WW hat mit EZ ab 01.01.1989) der bekommt, vorrausgesetzt es ist ein deutsches Modell, diese Bescheinigung bei Yamaha ( FG nummer bereithalten)
MFg Frank K. _________________ Alles unter 110 PS ist Kinderkacke....... |
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