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Zulassung nach Vollabnahme

 
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Sa.24.03.2007, 01:10    Titel: Zulassung nach Vollabnahme Antworten mit Zitat

Hallo,

wie an anderer Stelle bereits erwähnt habe ich mal wieder ein Wenig Pech gehabt.

Weiß vielleicht zufällig jemand wie lange ich Zeit habe um die S2 von ´72 nach dem erfolgreichen Vollgutachten zuzulassen Question

Gruß Robby
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wolfi
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BeitragVerfasst am: So.25.03.2007, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Robby,wünsche Dir auf diesem Weg alles Gute und auf Deine Frage muß ich sagen daß wenn der Herr Ing. drauf geschrieben hat.:Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung beginnt mit dem Tag der Zulassung sollte eigentlich alles geritzt sein Wink Weil es den §21 nach Ablauf von 18 Monaten nach der Abmeldung nicht mehr gibt Idea Die Zulassungsstellen verlangen nur noch eine HU oder eine HU/AU je nach der Erstzulassung.Davon sind Wir ja teilweise (AU) befreit Very Happy Very Happy:Wielange der Wisch (§29) gültig ist -> Question Ich mach mich mal Schlau!Gruß Wolfi und Guuuuuuute Besserung bzw. Geneeeeesung Exclamation Exclamation Exclamation
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: So.25.03.2007, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolfi,

Es geht um die S2 Bj. 72 aus Österreich. war über 10 Jahre lang abgemeldet, sodaß ich sowieso die Vollabnahme gebraucht habe. §21 wurde zur Erlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt. Unter dem Punkt Vorführung zur nächsten Hauptuntersuchung steht: März 2009
Ich denke, daß ich somit eigentlich bis März 2009 Zeit haben müßte?

Gruß Robby
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wolfi
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BeitragVerfasst am: So.25.03.2007, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Robby,sicher ist sicher ->Kurz anmelden/etwas später abmelden und dann schauen was da evtl. kommt oder kommen kann,man weis ja nie Idea Confused Beamte.Es gibt solche und solche Wink Gruß Wolfi
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Mo.26.03.2007, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolfi,

erstmal Danke,

ich melde die Karre an, sobald ich wieder aus dem Krankenhaus heraus bin. Rolling Eyes
Abmelden mach ich eigentlich nie, habe ja nur ein paar Mopeds, sodaß mir eine Woche reicht um Alle zu bewegen. Wink Wink Wink Wink Wink

Gruß Robby
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wolfi
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BeitragVerfasst am: Mi.28.03.2007, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Robby,hoffe auch daß DU schnell wieder raus bist Laughing Habe mal mit dem Leiter der Zulassungsstelle gesprochen und die sehen das genauso.Frist bis zur Anmeldung ist wie im Uuntersuchungsberich vom TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS 24 Monate Exclamation Gruß Wolfi
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Mi.28.03.2007, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,

mein Bruder war gestern mit seinem Falschtakter beim TÜV und hat auch mal nachgefragt.
Antwort: Zeit bis zur nächsten HU, also 24 Monate.

Gruß Robby
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schnellerrobby
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BeitragVerfasst am: Di.10.04.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so-- die S2 ist angemeldet Exclamation Laut Landratsamt hätte ich 7 in Worten sieben Jahre Zeit dazu gehabt Exclamation
Ich hätte nur einen Tag vor der Zulassung noch zur HU gebraucht. Cool Cool

So wird das neue Recht in Baden Württemberg angewandt.

Grüße
Robby (der leider noch nicht fahren darf) Sad Sad Sad
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