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Fahrzeugstillegung nach Phonmessung

 
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JörgG
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Anmeldedatum: 21.05.2003
Beiträge: 122
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Fr.07.01.2005, 17:09    Titel: Fahrzeugstillegung nach Phonmessung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Wir haben jetzt mal im Kollegenkreis darüber diskutiert, ob die Polizei das Recht besitzt, mein Motorrad bei einer Fahrzeugkontrolle wegen einem zu "lauten" Auspuff aus dem Verkehr zu ziehen. Passiert öfters im Bereich Eifel oder Adenau. Der Auspuff ist eingetragen und liegt halt über der 5 Db Toleranzschwelle. Das Problem dürfte jedem bekannt sein, der einen Zubehörauspuff an seinem Mopped montiert hat. Egal ob Zwei- oder Viertakter.
Ich meine eine Stillegung ist nur Rechtens, wenn Gefahr für Leib und Leben Dritter besteht. Zum Beispiel defekte Bremsen oder nicht eingetragene Leistungsteigerungen.
Ich bin mal gespannt, ob jemand schon mal dagegen geklagt hat. Gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil?
Gruß Jörg
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hahne
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Anmeldedatum: 18.10.2003
Beiträge: 1945
Wohnort: 94532 Aussernzell

BeitragVerfasst am: Fr.07.01.2005, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nur gut, daß ich im bayerischen Wald wohne!!!!! Laughing Laughing Gottfried
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Auf die Dauer hilft nur Power!
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Petri
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Beiträge: 177
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BeitragVerfasst am: Fr.07.01.2005, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jörg,

schau in dem zusammenhang mal auf folgende Seite:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2772

Gruß
Peter
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immer schön locker bleiben
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RalfK
IG-2T Häuptling
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BeitragVerfasst am: Sa.08.01.2005, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wow,

na das nenn ich DISKUSSION Exclamation

Dat nützt all nix. Wenn der Polizist der Meinung ist dat is zu laut, muss er Zwangsweise, und wenn es ja nur zur Messung, dat Moppedchen mitnehmen! Also Sicherstellen. Und dann musst du dir ein Taxi rufen. Im Einzelfall fährt er mit dir zum TÜV und dort wird die Geräuschmessung durchgeführt. Natürlich darfst du das bezahlen.

Was denn später ist, solltest du mit deinem Anwalt besprechen. Confused

Jedoch schmink es dir ab das ....... dir etwas gutes wiederfährt. Letztendlich hat man(n) den Ärger.

Gruss
Ralf Realität
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gresatz
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Beiträge: 151
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BeitragVerfasst am: Sa.08.01.2005, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wie der Ralf sagt (mit recht): Wenn der Polizist der Meinung ist... Kannst Du nix machen, er nimmt das Mopped!! Evil or Very Mad
Viele Glück!
-Hervé -
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Frank K.
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Beiträge: 198

BeitragVerfasst am: So.09.01.2005, 03:09    Titel: Moin Antworten mit Zitat

Hi

Und weil sich da die Gerichte streiten, ob sowas "angemessen ist", beschlagnahmen sie teilweise auch nur den Schalldämpfer zur Beweissicherung.

Was für ein Mopped ist es denn???

Bei EZ vor 06.89 kann man ja was lauteres eintragen lassen....

MFg Frank K.
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JörgG
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BeitragVerfasst am: So.09.01.2005, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.
Es ist kein bestimmter Fahrzeugtyp gemeint. Könnte ein Zweitakter mit Jolly oder ein Viertakter mit älterem BOS sein. Es ging um die Frage, ob die Polizei mein Mopped bei einer Kontrolle stillegen darf. Natürlich erst nach einer Phonmessung am Sraßenrand. Das mit einer Eintragung im Brief ist hierbei unerheblich, wenn das Mopped lauter ist.
Laut dem oben angeführten Link mit der Riesendiskussion darf die Polizei das Fahrzeug zwecks Beweissicherung stillegen oder alternativ den Auspuff kassieren.
Gruß Jörg
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RalfK
IG-2T Häuptling
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Beiträge: 5735
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: Mo.10.01.2005, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und das ohne Phonmessung am Straßenrand!!! Es glaubt doch wohl keiner das unsere Polizei so ein Gerät mitführt Rolling Eyes

Ralf
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Mo.10.01.2005, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, die führen sowas mit sich, zumindest die sog. "Geräuschegruppen" die sich u.a. in der Eifel herumtreiben. Ob eine Messung am Strassenrand gerichtsverwertbar ist sei dahingestellt, da gibt es Vorschriften für die Geräuschmessung, die ein entsprechend freies Meßumgebungsfeld (wegen der Reflektion und ein max. Umgebungsgeräusch fordern. Außerdem ist das Standgeräusch das im Fahrzeugschein eingetragen ist kein limitierter Wert. Aber nur das Standgeräusch läßt sich messen nach der sogenannten "P" oder Polizeimethode (heißt eigentlich Proximat=Annäherungsmessung). Zur Messung des tatsächlich gesetzlich festgelegten Fahrgeräuschwertes braucht es einen speziellen Meßaufbau mit einer Messung bei sog. beschleunigter Vorbeifahrt! Das kann man auf der Straße natürlich nicht machen. Aus diesem Grund wird von geistig umnachteten Kollegen manchmal der Standgeräuschewert auf Phantasiewerte geändert wie z.B. 100+ oder ähnlichen Schwachsinn. Damit kann man vielleicht einen Dorfsheriff hinterm Ofen hervorlocken, nicht aber die Spezis einer Geräuschegruppe. Die Manipulation eines Auspuffs oder die Verwendung eines nicht zugelassenen Schalldämpfers ist natürlich sehr wohl gerichtsverwertbar, also wird beschlagnahmt! Ist doch verständlich, oder?
Berufen kann sich der Richter dann auf den §19,2 der StvZO : Die Betriebserlaubnis eines Fzg. erlischt wenn: 1. Änderung der Fzg. Art (dürfte wohl hier nicht das Problem sein!), 2. bei Gefährdung anderer Personen, Fzg. usw. (ist auch nicht das Problem) und 3. bei Verschlechterung des Abgas und Geräuschverhaltens! Das ist das Problem! Muß der Polizist diesen Fall annehmen kann er den Betrieb des Fahrzeugs untersagen bzw. zur Feststellung des Sachverhaltes eine Untersuchung anordnen und das Fzg. zu diesem Zweck beschlagnahmen!
So siehts aus und zu diskutieren gibt es da nicht sehr viel, also seit wachsam oder fahrt nur in Belgien!

Gt- Karl

(bin nun mal beruflich mit solchen Dingen beschäftigt)
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Deutsche-Werke
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BeitragVerfasst am: Mo.10.01.2005, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karl.
Dann bist Du also der richtige Ansprechpartner für
solche Messungen um unsere selbstgebastelten
Tüten dann eintragen zu lassen? Das wäre ja toll.
Gruß Uwe
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GT-Karl
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BeitragVerfasst am: Mo.10.01.2005, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, schön wär's, aber leider bin ich "nur" bei einer amtl. anerkannten Überwachungsorganisation beschäftigt, diese Eintragungen kann nur die techn.Prüfstelle machen. Das ist bei uns hier der TÜV Rheinland. Nur mit der negativen Seite der Angelegenheit, sprich der Feststellung von Unvorschriftsmäßigkeiten an Krafträdern, darf (oder sagen wir besser muss) ich mich öfter beschäftigen!

Gruß

GT-Karl
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Frank K.
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BeitragVerfasst am: Do.13.01.2005, 12:14    Titel: Moin Mädels Antworten mit Zitat

Code:
Aus diesem Grund wird von geistig umnachteten Kollegen manchmal der Standgeräuschewert auf Phantasiewerte geändert wie z.B. 100+ oder ähnlichen Schwachsinn


Was bitte möchtest Du uns damit genau sagen???

Was hat es mit Schwachsinn zu tun, wenn ich mir eine Anlage baue, die 103 Phon Standgeräusch hat bei 85 db ermitteltem Fahrgeräusch hat ...und dieses dann ganz offiziell beim Tüv eingetragen wurde??? ( neben einer Leistungssteigerung)

Warum sollte zum Beispiel ein RD 500 Fahrer das Risiko eingehen, mit seinen eingetragenen serienmäßigen 97 db eine Stillegung zu riskieren, wenn man auch ( ermittelte;gemessene) 104 eingetragen bekommt????

Da kann das Schnittlauch dann rein garnichts machen, außer nochmal zum guten Zustand der Maschine zu gratulieren....

Wenn Du damit neuere Fahrzeuge ansprichst...da kann ich nachvollziehen, das es schon mit "Kunst" zu tun haben muss, über 100 db im Stand hinzukriegen, wenn die leisen gesetzmäßigen Fahrgeräusche noch eingehalten werden sollen....



MFG Frank K.

Code:
Dann bist Du also der richtige Ansprechpartner für
solche Messungen um unsere selbstgebastelten
Tüten dann eintragen zu lassen


Wo liegt hier denn das Problem?
Einen Leistungstest auf einem tüvanerkannten Leistungsprüfstand machen, dann die Mühle zur Typprüfstelle....die machen eine Geräuschmessfahrt und Standgeräuschmessung und ermitteln ggf weitere Daten....

Alles hieb und stichfest mit Lichtbildern und Gutachten....
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GT-Karl
Meister
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Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Fr.14.01.2005, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,
genau diesen Fall habe ich gemeint, das Fahrgeräusch bleibt bei orginalen 78dB(A) und das Standgeräusch wächst auf unglaubliche Werte, das ist Schwachsinn!
Bei einer Messung objektiv ermittelte Werte, die der durch das Erstzulassungsdatum festgelegten Grenze entsprechen (was für ein Glück bei unseren Oldies!!!) haben natürlich Bestand und können und werden in der Regel auch nicht beanstandet werden. Eine WL Harley von 1944 braucht gar keinen Schalldämpfer und wird auch mit trommelfellzereißenden 124dB(A) jederzeit durchgewunken, das hätte der Eigentümer einer Softtailclassic von 2002 natürlich auch gerne, neben den kleinen Vorteilen einer problemlosen Ersatzteilversorgung und hydraulisch selbsttätig einstellenden Ventilen.......der dann beim Vorfahren an der Prüfstelle die Stopfen aus den Ohren zieht und meint die anderen Menschen müssten es halt ohne Warnung ertragen, da kriege ich dann einen dicken Hals bei soviel Solidarität mit dem Rest der Menschheit. Aber des Menschen Wille ist bekanntlich sein Himmelreich!

Das ist aber ein anderes Thema, zu dem man natürlich sehr geteilter Meinung sein kann. Wilhelm Busch hat dazu mal den passenden Spruch geprägt:" Musik wird als störend oft emfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden......"
In diesem Sinne!

Gruß

Karl
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