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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU

 
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RalfK
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Anmeldedatum: 12.05.2003
Beiträge: 5735
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: Fr.06.03.2015, 10:37    Titel: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU Antworten mit Zitat

Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU

Keine HU – keine Möglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Kurzzeitkennzeichen sollen künftig nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung ausgegeben werden können. Der Bundesrat hat am 19. September der neuen Regelung zugestimmt, die den Missbrauch der beliebten Kurzzulassungen erheblich erschweren soll. Bisher konnte man sich einfach das fünf Tage gültige Kurzzeitkennzeichen gegen Gebühr bei seiner zuständigen Zulassungsstelle abholen, um damit beispielsweise ein abgemeldetes Fahrzeug überführen zu können. Die Daten des Fahrzeugs (wie beispielsweise die Fahrgestellnummer) musste man selbst handschriftlich in den Fahrzeugschein eintragen. Zukünftig trägt die Zulassungsstelle diese Daten im Vorfeld ein. Somit soll verhindert werden, dass mit einem Kurzzeitkennzeichen mehrere Fahrzeuge im gültigen Zeitraum bewegt werden. Immerhin soll es dann möglich sein, das Kurzzeitkennzeichen bei jeder beliebigen Zulassungstelle zu bekommen.

Was bedeutet das für Oldtimerfahrer?

De facto ist mit dieser Regelung der Nutzen des Kurzzeitkennzeichens stark eingeschränkt worden. Ein Beispiel: Sie fahren auf einen Teilemarkt, um sich einen Klassiker zu kaufen. Ausreichend Geld haben Sie dabei, nur wissen Sie noch nicht wie das Angebot auf dem Markt aussieht, und welches Auto Sie konkret kaufen werden. Bisher konnten Sie sich vorausschauenderweise einen Tag vorher ein Kurzzeitkennzeichen organisieren und dann das gekaufte Auto vor Ort in die Papiere eintragen und auf eigener Achse überführen. Immer vorausgesetzt es war fahrtüchtig und verkehrssicher. Ab jetzt ist das nicht mehr möglich.

Ein weiteres Beispiel: Sie haben einen Klassiker, den Sie nur ein oder zwei Mal im Jahr bewegen. Eine reguläre Zulassung lohnt nicht. Obwohl der Oldtimer eher musealen Charakter hat, so soll er doch auch einmal der Öffentlichkeit präsentiert werden. Da der Wagen aber nun seit x Jahren steht, liegt auch die letzte HU schon entsprechend lange zurück. Nach der neuen Regelung bräuchten Sie nun für eine oder zwei Fahrten eine gültige HU. Um zu einer Prüfstelle zu gelangen, wäre aber ein Kurzzeitkennzeichen ratsam, vor allem um sich vorher auf ein paar Probekilometern vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen…

Petition gegen die neuen Regeln:

https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

Quelle: http://www.oldtimer-markt.de/aktuell/nachrichten/kurzzeitkennzeichen-nur-noch-mit-g%C3%BCltiger-hu

RalfK

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Beiträge: 57
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BeitragVerfasst am: Sa.07.03.2015, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Anfrage beim Straßenverkehrsamt Bochum soll es dort aber eine Art "Grauzone" geben.

Wenn man seine Überführung bzw. sein Vorhaben genau erklärt und belegt (dieses wird schriftlich festgehalten), kann ein Kurzzeitkennzeichen erteilt werden. So zb. für die Probefahrt nach Restauration vor der Tüvabnahme (21er).

Ob das in der Praxis auch wirklich so funktioniert wird sich zeigen.

Christian
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