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Verkauf angemeldetes Kfz.

 
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Himstedt
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Anmeldedatum: 26.04.2012
Beiträge: 9
Wohnort: 38304 Wolfenbüttel

BeitragVerfasst am: Fr.15.03.2013, 10:19    Titel: Verkauf angemeldetes Kfz. Antworten mit Zitat

Hallo,
schon oft konnte man hören, dass beim Verkauf eines angemeldeten Kfz. dieses unbedingt vorher abgemeldet sein sollte.
Mein Tipp hierzu (der in meinem Bekannten-Kreis bereits des öfteren erfolgreich erprobt wurde):
Einfach im Kaufvertrag eine Kaution (in empfindlicher Höhe) vereinbaren und sich (bei Übergabe des Kfz.) zusammen mit dem Kaufpreis auszahlen lassen.
Die Kaution gibt es erst dann zurück (z. B. per Überweisung), wenn der Käufer ordnungsgemäß die Ummeldung durchgeführt hat etc..
Unserer Erfahrung nach klappt dies hervorragend.
Gruß
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phoenix
Großmeister
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Anmeldedatum: 15.11.2003
Beiträge: 419
Wohnort: Gera-Thüringen

BeitragVerfasst am: Fr.15.03.2013, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

das kann man nur machen, wenn man die Käufer kennt. Bei fremden Käufern ist das kaum machbar und m.M.n. zu riskant. Bei einem Unfall mit der eigenen Zulassung gibts wohl diverse Versicherungsprobleme.

vermutet der phoenix
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RalfK
IG-2T Häuptling
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Anmeldedatum: 12.05.2003
Beiträge: 5735
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: Fr.15.03.2013, 12:56    Titel: Re: Verkauf angemeldetes Kfz. Antworten mit Zitat

Himstedt hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
schon oft konnte man hören, dass beim Verkauf eines angemeldeten Kfz. dieses unbedingt vorher abgemeldet sein sollte.
Mein Tipp hierzu (der in meinem Bekannten-Kreis bereits des öfteren erfolgreich erprobt wurde):
Einfach im Kaufvertrag eine Kaution (in empfindlicher Höhe) vereinbaren und sich (bei Übergabe des Kfz.) zusammen mit dem Kaufpreis auszahlen lassen.
Die Kaution gibt es erst dann zurück (z. B. per Überweisung), wenn der Käufer ordnungsgemäß die Ummeldung durchgeführt hat etc..
Unserer Erfahrung nach klappt dies hervorragend.
Gruß


Sorry, aber wer vertraut eigentlich wem?

Ich war froh endlich einen Käufer gefunden zu haben.

Grüße
RalfK
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Triple Klinik GL
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kawakurt
Meister
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Anmeldedatum: 23.09.2005
Beiträge: 112
Wohnort: wetzlar

BeitragVerfasst am: Di.19.03.2013, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

ein verkauf des angemeldeten fahrzeugs passiert ja meist am wochenende.
das ist aber kein problem wenn die sache im kaufvertrag festgehalten wird. den verkauf mit käuferdaten per mail der versicherung melden und am nächsten arbeitstag (hier montag) der zulassungsstelle.
meine versicherung und die zulassungsstelle haben das so in dieser vorm schon zwei mal akzeptiert
_________________
by kawakurt
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